Allgemeines zur Einreise
Der Aufenthalt in
Neuseeland ist für deutsche Staatsbürger ohne Visum bis zu drei Monate möglich (gleiches
gilt für Urlauber aus Österreich oder der Schweiz, und alle Länder die Teil des
Visa-waiver Programms sind). Dazu füllt man bei der Ankunft eine „Arrival
Card“ aus, die einem dreimonatigen Besuchervisum entspricht.
Während des
Aufenthalts in Neuseeland ist eine einmalige Verlängerung möglich, jedoch nicht
mehr als neun Monate.
Bei der Einreise als
Tourist werden folgende Unterlagen benötigt:
Reisepass (nach der geplanten
Ausreise noch drei Monate gültig)
Rückreise- / Anschlussticket als
Nachweis der geplanten Ausreise
Nachweis der finanziellen Mittel
zur eigenen Versorgung
ca. NZ$ 1.000 pro Monat
ca. NZ$ 400 pro Monat, wenn die
Unterkünfte bereits bezahlt wurden
Reise- und Krankenversicherung
Wiedereinreise
Eine erneute
Einreise nach Neuseeland ist gegebenenfalls erst nach einer gewissen Zeit
möglich, abhängig von der Dauer des letzten Aufenthalts. Man kann in einem
Zeitraum von 18 Monaten nur höchstens neun Monate als Besucher in Neuseeland
verbringen.
Wichtig: Für
Personen, die vorhaben in Neuseeland zu arbeiten oder zu studieren gelten
andere Einreisebestimmungen.
Weitere Informationen
erhalten Sie natürlich bei der Neuseeländischen Botschaft und der
Einwanderungsbehörde:
New Zealand Embassy
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
GERMANY
Tel.: +49 30 2062 10 (allgemeine Fragen)
Fax: +49 30 2062 1114
E-Mail: nzembber@infoem.org
Internet: www.nzembassy.com/germany
Immigration New Zealand: www.immigration.govt.nz